Anne`s  Fahrschule


+491715178395

 

Julius-Echter-Straße 2  • 97440 Werneck


Wir schulen die Führerscheinklassen A, A1, A2, B bzw. BE

 

Informationen zur Klasse A


Fahrzeugart Schwere Krafträder

 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45

km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.


Mindestalter: a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,

b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder

c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.

 

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung · Vorbesitz erforderlich: NEIN · Bein

haltet Klasse: A2, A1, AM

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des

Theorieunterrichts

Vorbesitz einer anderen Klasse

ohne

mit*

Grundunterricht

12
4*

Klassenspezifischer

Unterricht

4
4*

Gesamt

16
10*

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Praktische Ausbildung

Mindestumfang des

Theorieunterrichts

Vorbesitz einer anderen Klasse

ohne

A1 oder A2

Schulung auf Bundes- oder

Landstraßen

5
3*

Schulung auf Autobahnen oder

autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen

(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)

4
2*

Schulung bei Dämmerung oder

Dunkelheit

3
1*

Gesamt

12
6*

* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren


 

Informationen zur Klasse A1


Fahrzeugart Leichtkrafträder

 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei

denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei

Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von

bis zu 15 kW.


Mindestalter: 16 · Geltungsdauer: ohne Befristung · Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse: AM

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des

Theorieunterrichts

Vorbesitz einer anderen Klasse

ohne

mit

Grundunterricht

12
6

Klassenspezifischer

Unterricht

4
4

Gesamt

16
10

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der

Sonderfahrten

Schulung auf Bundes- oder

Landstraßen

5

Schulung auf Autobahnen oder

autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen

(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)

4

Schulung bei Dämmerung oder

Dunkelheit

5

Gesamt

12

 

Informationen zur Klasse A2


Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder

 

Krafträder (auch mit Beiwagen)

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.


Mindestalter: 18 · Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung · Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse: A1, AM

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des

Theorieunterrichts

Vorbesitz einer anderen Klasse

ohne

mit*

Grundunterricht

12
6*

Klassenspezifischer

Unterricht

4
4*

Gesamt

16
10*

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Praktische Ausbildung

Mindestumfang des

Theorieunterrichts

Vorbesitz einer anderen Klasse

ohne

mit A1

Schulung auf Bundes- oder

Landstraßen

5
3*

Schulung auf Autobahnen oder

autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen

(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)

4
2*

Schulung bei Dämmerung oder

Dunkelheit

3
1*

Gesamt

12
6*

* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren


 

Informationen zur Klasse AM


Fahrzeugart

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped),

dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

 

- leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013

des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zweioder

dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) mit:

max. 50 cm³ Hubraum, max. 45 km/h bbH und max. 4 kW Leistung

- dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des

Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder

dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) mit:

max. 50 cm³ Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cm³ Hubraum bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h bbH, max.

4 kW Leistung, max. 270 kg Leermasse und nicht mehr als 2 Sitzplätze

- leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des

Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder

dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) mit:

max. 50 cm³ Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cm³ Hubraum bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h bbH, max.

425 kg Leermasse, nicht mehr als 2 Sitzplätze, max. 6 kW Leistung und max. 4 kW Leistung bei Straßen-Quads


Mindestalter: 15 · Geltungsbereich:   innerhalb Deutschland     Geltungsdauer: ohne Befristung · Vorbesitz erforderlich: NEIN ·

Beinhaltet Klasse: Keine

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des

Theorieunterrichts

Vorbesitz einer anderen Klasse

ohne

mit

Grundunterricht

12
6

Klassenspezifischer

Unterricht

2
2

Gesamt

14
8

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Praktische Ausbildung

 

 

Grundausbildung - keine Sonderfahrten



Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die

praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer

Kraftübertragung abgelegt wird.

 

 

* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren


Anne´s Fahrschule

 

Dommes, Anne-Kathrin

Julius-Echter-Straße 2

97440 Werneck

 

Telefon: +491715178395

E-Mail: info@annes-fahrschule.de

Internet: www.annes-fahrschule.de

 

 

Copyright © © annes-fahrschule.de 2023  All right reserved.